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Aufgaben

in einem Gespräch
in einem Gespräch

Zu den Einsatzfällen zählen zum Beispiel: Begleitung bei einem schweren Unfall, plötzlicher Tod eines Angehörigen oder Kindes, Begleitung von Angehörigen bei Suizid, Überbringung von Todesnachrichten, Begleitung von Betroffenen bei schweren materiellen Verlusten (z.B. Wohnhausbrand), Betreuung von Augenzeugen bei schweren Unglücken sowie Großschadenslagen, Betreuung und Begleitung von Einsatzkräften und ähnliches.

In Einsatzfällen haben die Helfer*innen der PSNV unter anderem die Aufgabe, Menschen zu stabilisieren und zu beruhigen, durch Informationen (Krisensituationen) zu strukturieren, Hilfen zur Wahrnehmung der Realität zu geben, posttraumatischen Belastungsstörungen vorzubeugen, Emotionen Raum zu geben, Trauer, Schmerz und Leid auszuhalten, Ressourcen zu finden und für den Betroffenen als erschließbar darzustellen, Aussegnungen von Verstorbenen und weiteres.
Diese Aufgaben und Angebote können nur von Helfer*innen wahrgenommen werden, die über eine grundlegende Ausbildung verfügen.

Notfallseelsorger stehen nicht für akkutpsychiatrische Krisen, suizidale Krisen / akute Suizidalität, akuter Suchtmittelmißbrauch, pflegerische Notstände und Deeskalation im Rahmen polizeilicher Maßnahmen zur Verfügung.